Massage verschreiben Krankenkasse: Voraussetzungen in Deutschland
Die Physiotherapie ist eine medizinische Therapieform, welche nur von diplomierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten durchgeführt werden darf. Sie befasst sich hauptsächlich mit dem Bewegungsapparat des Menschen. Ziel der Physiotherapie ist es, Bewegungsfunktionen zu verbessern, Schmerzen zu lindern und die Gesundheit des Bewegungsapparates zu fördern.
Es gibt sehr viele Anwendungsbereiche der Physiotherapie. Hier einige Beispiele, wann eine physiotherapeutische Behandlung helfen kann:
- Nach Sportverletzungen (z.B. Muskelfaserriss, Muskelzerrung, Bänderdehnungen, Bänderrisse)
- Bei Orthopädischen Erkrankungen (z.B. Arthrose, Osteoporose, Bandscheibenvorfall, Fehlstellungen von Gelenken)
- Nach einem Unfall (z.B. Schleudertrauma, Knochenfrakturen (Knochenbrüche))
- Bei Entzündungen (z.B. Tennisellbogen oder Golferellbogen (Epicondylitis), Fersensporn)
- Bei Dekonditionierung (Verlust der Leistungsfähigkeit) (z.B. bei älteren, geschwächten Menschen, nach Krankheiten, nach Operationen und Verletzungen)
Man unterscheidet zwischen der aktiven und der passiven Physiotherapie.
Aktive Therapie: Bei der aktiven Therapie ist die Patientin bzw. der Patient aktiv. Es werden Übungen ausgeführt, welche von der Physiotherapeutin bzw. dem Physiotherapeuten instruiert werden. Diese können ebenso als Übungsprogramm für zu Hause (Heimprogramm) ausgeführt werden. Auch bei der medizinischen Trainingstherapie (MTT) spricht man von aktiver Therapie. Diese kann z.B. an den Trainings-Geräten in einem Fitness-Zentrum durchgeführt werden.
Passive Therapie: Bei der passiven Therapie erfolgt die Behandlung durch die Physiotherapeutin bzw. durch den Physiotherapeuten. Dabei kommen die unterschiedlichsten Techniken zum Einsatz, wie zum Beispiel Massage, Triggerpunkt-Therapie, Dry-Needling, Kinesio-Taping, Manuelle Therapie zur Mobilisation von Gelenken und vieles mehr.
Alles beginnt mit einem kurzen Gespräch (Anamnese). Dabei schildern Sie Ihrer Physiotherapeutin bzw. Ihrem Physiotherapeuten Ihre Probleme. Wo haben Sie Schmerzen? Was bereitet Ihnen Probleme im Alltag? So können die Ziele der Behandlung gemeinsam festgelegt werden. Anschliessend wird Sie die Physiotherapeutin bzw. der Physiotherapeut untersuchen und einige Tests durchführen. Danach beginnt die Behandlung. Dabei können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen.
Mögliche Ziele könnten sein:
- Schmerzfreiheit oder Reduktion der Schmerzen erreichen
- Wieder volle Beweglichkeit erlangen
- Zurück zur Arbeit oder zum Sport oder Hobby
- Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit verbessern
- Steigerung der Lebensqualität
- Stabilisierung des momentanen Zustandes (Verschlechterung verhindern)
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus. Ihre Krankenkasse (Grundversicherung) oder Unfallversicherung übernimmt die Kosten für maximal 9 Sitzungen pro Verordnung. Die Ärztin bzw. der Arzt kann die Anzahl der verschrieben Behandlungen (1-9) auf der Verordnung festlegen (notieren). Steht keine Angabe auf der Verordnung, dann deckt diese in der Regel die Kosten für 9 Behandlungen ab.
Häufig werden 1-2 Behandlungen pro Woche verordnet. Bei akuten oder sehr komplexen Problemen, können es auch mehr sein (3-5). In seltenen Fällen können auch 2 Behandlungen pro Tag verordnet werden.
Massgebend für die Dauer der Behandlung ist die Diagnose und die ärztliche Verordnung. Eine Behandlung in der Physiotherapie Moser & Klumpp dauert in der Regel 25 Minuten. Je nach Art der Diagnose kann sie aber auch länger oder kürzer sein. In dieser Zeit ist Ihre Physiotherapeutin oder Ihr Physiotherapeut ganz auf Sie konzentriert.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Massage durch die Krankenkasse
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie (die kann jeder Arzt ausstellen - auch ein Zahnarzt) übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Ihre Unfallversicherung die Kosten. Gewisse Behandlungen wie zum Beispiel Massage kann die Zusatzversicherung übernehmen. Um sicher zu gehen, fragen Sie am besten bei Ihrer Zusatzversicherung nach.
Sie können auch ohne ärztliche Verordnung zur Physiotherapie kommen. Allerdings müssen Sie die Kosten dann selbst tragen. Mit einer ärztlichen Verordnung können die Leistungen der Physiotherapie hingegen über die Krankenkassen-Grundversicherung oder die Unfallversicherung abgerechnet werden.
Grundsätzlich kann Physiotherapie in der Schweiz nur über die Grundversicherung der Krankenkasse bzw. über die Unfallversicherung abgerechnet werden und nicht über die Zusatzversicherung der Krankenkasse. Unter gewissen Bedingungen kann es möglich sein, dass die Zusatzversicherung die Kosten für Physiotherapie übernimmt. Es ist ratsam, die Deckungsumfänge Ihrer Zusatzversicherung zu überprüfen und sich gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen zu erhalten.
Die Rechnung für ärztlich verordnete Physiotherapie wird von uns direkt an Ihre Krankenkasse oder an Ihre Unfallversicherung (z.B. SUVA) gesendet. Dazu ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie notwendig, welche Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt erhalten. Die Rechnung für Privatzahlende (Preise) und Leistungen, welche über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können (z.B. Massage) werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
In der Regel bezahlt Ihre Versicherung (Krankenkassen-Grundversicherung oder Unfallversicherung) 36 Sitzungen pro Diagnose (z.B. Rückenschmerzen). Diese Anzahl entspricht 4 ärztlichen Verordnungen für jeweils 9 Behandlungen (4 x 9 = 36).
Früher übernahm die Krankenkasse bzw. die Unfallversicherung 36 Physio-Behandlungen pro Kalenderjahr pro Diagnose (z.B. Hüftgelenksarthrose). Heute ist das nicht mehr so! Der Versicherer übernimmt total nur noch 36 Behandlungen pro Diagnose. Dabei ist es egal, in welchem Kalenderjahr diese stattfinden. Massgebend ist nur noch das Total an Behandlungen (maximal 36).
Sollten weitere Behandlungen nötig sein - also mehr als 36 Behandlungen -, dann muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Bericht an Ihre Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung) senden. Darin muss begründet werden, warum die Behandlung weitergeführt werden soll und für wie lange. Dieser Bericht wird vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers begutachtet. Dieser entscheidet, ob der Versicherer die Kosten für weitere Behandlungen übernimmt, oder nicht.
Wie ist es, wenn eine zweite Diagnose (z.B. Knieschmerzen) zu einer bereits bestehenden Diagnose (z.B. Schleudertrauma) dazu kommt? Dann ist es genau gleich wie bei der ersten Diagnose (Schleudertrauma): Der Versicherer übernimmt normalerweise auch hier (für die neue Diagnose „Knieschmerzen“) 36 Behandlungen.
Sie haben freie Therapeutinnen- bzw. Therapeutenwahl. Sollten Sie mit der Ihnen zugeteilten Fachperson nicht zufrieden sein, können Sie das jederzeit bekannt geben und wir werden Ihnen eine andere Physiotherapeutin bzw. einen anderen Physiotherapeuten zuteilen.
Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Physiotherapie-Praxis nicht zufrieden sein, oder möchten Sie diese aus anderen Gründen wechseln (z.B. Umzug), dann ist das problemlos möglich. Geben Sie Ihr Anliegen der Physiotherapie-Praxis bekannt. So können die bezogenen Behandlungen abgerechnet werden und die noch zukünftig eingeplanten storniert werden.
Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie abgegeben haben, dann werden die bezogenen Sitzungen von der bisherigen Praxis der Krankenkasse bzw. der Unfallversicherung in Rechnung gestellt. Nehmen wir an, dass Sie bereits 5 Behandlungen bezogen haben. Die Verordnung wird Ihnen anschliessend ausgehändigt, welche Sie in der neuen Praxis abgeben können. Sollten auf der Verordnung 9 Sitzungen verordnet sein, dann kann die neue Praxis nur noch die Differenz (9 - 5 = 4), also 4 Sitzungen abrechnen. Sollten mehr Sitzungen nötig sein, benötigt es eine weitere ärztliche Verordnung.
Sie kommen zum ersten Mal zur Physiotherapie? Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit. Ohne diese übernimmt Ihre Krankenkasse oder Ihre Unfallversicherung keine Kosten für die Behandlung. Zudem benötigen wir Ihre Krankenkassen-Karte. Sollte es sich um einen Unfall handeln, brauchen wir auch die Unfallnummer. Um eine Unfallnummer zu erhalten müssen Sie oder Ihr*e Arbeitgeber*in den Unfall bei der Unfallversicherung anmelden.
Hilfreich sind auch Berichte von Untersuchungen, wie zum Beispiel:MRT (Magnetresonanz-Tomographie, englisch MRI (Magnetic Resonance Imaging)Auch Übergabeberichte von Spitäler, Ärzten, Rehakliniken oder anderen Physiotherapien würden wir sehr gerne lesen.
Tragen Sie lockere und bequeme Kleidung zur Physiotherapie, um der behandelnden Fachperson gute Zugänglichkeit zu ermöglichen. Vermeiden Sie enge Kleidung und wählen Schuhe mit gutem Halt. Einfach an- und ausziehbare Kleidung erleichtert mögliche Umkleidevorgänge. Alles weitere wird Ihre Physiotherapeutin bzw. Ihr Physiotherapeut mit Ihnen besprechen.
Mit oder ohne Kissen schlafen?
Ambulante Zusatzversicherungen
Die ambulante Zusatzversicherung schützt Patientinnen und Patienten vor hohen Krankheitskosten. Sie ist freiwillig und deckt zusätzliche Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Mit ambulanten Zusatzversicherungen schliessen Sie wichtige Lücken in der Grundversicherung. Ambulante Behandlungen beschreiben Eingriffe, für die Sie nicht im Spital übernachten müssen. Bei stationären Behandlungen übernachten Sie mindestens eine Nacht im Spital.
Einige Untersuchungen wie beispielsweise ein Hautkrebs-Screening oder eine Mammographie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Wo die Schulmedizin nicht weiterkommt, hilft oft die Komplementärmedizin oder Alternativmedizin.
Unsere ambulante Zusatzversicherung bietet drei verschiedene Modelle an: ACTIF, PLUS und COMPLET.
Dabei werden die Kosten für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen zur Steigerung der mentalen Gesundheit durch anerkannte Psychologinnen und Psychologen gefördert. Dabei werden die Kosten für verschiedene Präventionsmassnahmen ergänzend zur Grundversicherung übernommen.
Die Grundversicherung deckt ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, für die entsprechende Indikation zugelassen sind und innerhalb der Limitationen angewendet werden oder gemäss den Vorgaben der Arzneimittelliste mit Tarif auf ärztliche Verordnung hergestellt werden. Ausgeschlossen sind alle pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder solche, die nicht dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) unterliegen.
Beispielsweise beteiligen wir uns bei den Produkten PLUS und COMPLET an den Kosten für Rettung und Transport sowie an Bergungskosten im Ausland. Die versicherte Person ist verpflichtet, bei einem Notfall im Ausland die Notrufzentrale der AXA unter der Telefonnummer +41 58 218 11 11 zu kontaktieren.
Für alle unsere Krankenzusatzversicherungen - also auch für die ambulante Zusatzversicherung - gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (auf Ende des Kalenderjahres).
Hinweis: Zu den nichtversicherten Leistungen zählen diejenigen, die gemäss unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind.
Kostenbeteiligung der Zusatzversicherungen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kostenbeteiligung der verschiedenen Zusatzversicherungen:
| Leistung | ACTIF | PLUS | COMPLET |
|---|---|---|---|
| Fitnessabos ab Halbjahresdauer | - | max. | max. |
| Bewegungskurse von zertifizierten Anbietern | 75 %, bis max. | 75 %, bis max. | 75 %, bis max. |
| Medizinische Screenings | 75 %, bis max. | 75 %, bis max. | 75 %, bis max. |
| Medikamente | - | 75 % bis max. | 90 % bis max. |
| Rollstühle, Rollatoren und andere Gehhilfen | - | 90 %, bis max. | 90 %, bis max. |
tags: #Massage #verschreiben #Krankenkasse #Voraussetzungen







