Lymphdrainage und Krankenkassen: Ein umfassender Leitfaden zur Kostenübernahme in der Schweiz

Die Kostenübernahme für Physiotherapie, insbesondere Lymphdrainage, ist ein wichtiges Thema für Patienten in der Schweiz. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Physiotherapie-Verordnung, Gültigkeit, Abrechnung und Unterstützung bei Streitfällen mit Krankenkassen.

Grundlagen der Physiotherapie-Verordnung

Wer kann Physiotherapie verordnen?

Physiotherapie kann von Ärzten verordnet werden. Eine gültige ärztliche Verordnung ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch die obligatorische Grundversicherung der Militär-, Unfall- und Invalidenversicherung.

Gültigkeit und Pausierung von Verordnungen

Physiotherapieverordnungen haben kein generelles Ablaufdatum. Als Physiotherapeut:in sollten Sie dennoch einige wichtige Aspekte zur Therapiedauer und zu möglichen Therapiepausen beachten.

Anzahl der Verordnungen pro Therapie

Bis zu vier Verordnungen pro Therapie sind möglich, wobei die möglichen vier mal neun Sitzungen pro Therapie gezählt werden. Das Kalenderjahr spielt dabei keine Rolle.

Abrechnung und Tarife

Was muss eine Verordnung beinhalten?

Die Verordnung zur Physiotherapie braucht bestimmte Angaben und gilt als Urkunde. Unvollständige oder handschriftlich geänderte Verordnungen können zu Rückfragen führen. Es ist wichtig, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig angegeben sind.

Weg- und Zeitpauschale

Die Weg- und Zeitpauschale darf nicht bei Behandlungen in Spitälern, Kliniken, Alters- oder Pflegeheimen abgerechnet werden. Private Vereinbarungen können hier helfen.

Tarifposition 7311

Die Tarifposition 7311 wird für aufwändige physiotherapeutische Behandlungen verwendet. Es ist wichtig zu wissen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit im Krankenversicherungsbereich (KVG) über diese Position abgerechnet werden kann.

Lymphologische Physiotherapie

Für die Abrechnung der lymphologischen Physiotherapie mit Position 7311 (Krankenversicherung) beziehungsweise 7312 (Unfallversicherung) müssen klare Voraussetzungen erfüllt sein.

Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Für die Medizinische Trainingstherapie (MTT) gibt es spezifische Regelungen bezüglich Kostengutsprache, Anzahl der Sitzungen und Aufsicht der Patienten.

Physiotherapie - Gesetzliche vs. Private Behandlung

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Grundversicherung

Vorausgesetzt, Sie erhalten von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für die Physiotherapie, werden die Kosten von der obligatorischen Grundversicherung der Militär-, Unfall- und Invalidenversicherung vollumfänglich übernommen. Sie können, sofern Sie in der Schweiz leben, selbstständig in der Vertragspolice mit Ihrer Krankenkasse auswählen, wie hoch die Franchise ausfallen soll (300-2500 CHF). Nach Abzug bzw. Aufbrauchen dieses Selbstbehaltes muss die versicherte Person noch 10% des Rechnungsbetrages aus eigener Tasche übernehmen.

Zusatzversicherung

Öfter wird uns die Frage gestellt, ob die physiotherapeutische Behandlung über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgerechnet werden kann. Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Als Selbstzahler-/ in können Sie jederzeit physiotherapeutische Behandlungen, klassische Massagen oder andere angebotenen Dienstleistungen der Praxis, welche Sie aufsuchen, in Anspruch nehmen- auch ohne ärztliche Verordnung. In diesem Fall wird Ihnen nach Abschluss der Behandlung seitens der Praxis eine Honorarrechnung zugestellt, welche Sie begleichen müssen und nicht bei Ihren Versicherern einreichen können.

Kostenübernahme für medizinische Massage und Sportmassage

Die Kostenübernahme für medizinische Massage und Sportmassage durch die Krankenkasse in Bern, Schweiz, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten für medizinisch indizierte Massagen, sofern diese ärztlich verordnet sind und medizinisch notwendig erscheinen und vom medizinischen Masseur: in EFA wie auch Ralph Castelberg einer ist ausgeführt werden.

Immer weniger Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten wenn sie von ärztlich diplomierten Masseur: innen oder Berufsmasseur:innen durchgeführt werden. Eine Kostenübernahme der Massagen ist in Bern und der Schweiz mit bis zu 90% und ohne Franchise, je nach Leistungsbodell möglich. Die genaue Höhe der Kostenübernahme variiert aber je nach Krankenkassenmodell und Zusatzversicherung stark.

Die meisten Krankenkassen zahlen zwischen 65 und bis zum 90% an die Massage, insbesondere medizinische Massage aber auch Sportmassage. Bei einigen Kassen besteht dabei eine Kostenobergrenze für Leistungen wie Massage, bei andern nicht. Wichtig bei allen ist jedoch, dass die Massage einer Verbesserung von Beschwerden dient. Reine Wohlfühlmassagen werden in der Regel nicht übernommen.

Für medizinische Massagen ist in der Regel keine ärztliche Verordnung erforderlich, einige Kassen bestehen jedoch darauf, daher abklären. Entscheidend ist jedoch eine spezifische Diagnose/Befundung womit die Notwendigkeit der Massagebehandlung bestätigt werden kann.

Massage oft nur noch beim Med. Masseur EFA

In der Schweiz und damit auch in Bern, Köniz übernimmt die Krankenversicherung (Zusatzversicherung) seit 2017 die Kosten für Massagen oft nur noch, wenn sie von einem medizinischen Masseur: in mit eidgenössischem Fachausweis (EFA) durchgeführt werden. Diese Änderung wurde eingeführt, um die Qualität der Leistungen zu verbessern und die Kosten zu senken. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Massagen von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, was letztendlich zu einer besseren Behandlungsqualität führen soll.

Massagen bei anderen Masseuren wie Berufsmasseure oder ärztlich diplomierte Masseure werden von der Krankenversicherung in der Regel nicht mehr oder immer weniger abgedeckt. Einige Krankenkassen wie zahlen sogar nur noch Massagen / medizinische Massagen beim med. Es ist ratsam, sich direkt mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um konkrete Informationen zur Kostenübernahme für medizinische Massagen in Köniz, Bern, Schweiz, zu erhalten. Am besten dabei immer die ZSR Nummer des Therapeuten angeben.

WZW-Kriterien

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) muss eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (Art. 32 Abs. 1 KVG). Die sogenannten WZW-Kriterien legen somit fest, ob eine medizinische Leistung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen wird oder nicht.

Besonderheiten

Unfallfolgen

Bei Patient:innen mit Unfallfolgen gilt ein spezieller Tarif. Es ist wichtig zu wissen, wer die Kosten übernehmen muss.

Viele Krankenkassenwechsel

Steigen die Prämien, nehmen auch die Krankenkassenwechsel zu. Das kann zu einem hohen administrativen Aufwand auf der Seite der Physiotherapie führen. Es ist ratsam, frühzeitig nachzufragen, ob bei Ihren Patient:innen ein Versicherungswechsel ansteht.

Mehrere Verordnungen

Es kann vorkommen, dass Patient:innen mehrere Verordnungen aufgrund verschiedener Indikationen haben. In solchen Fällen ist es wichtig, die Kostenübernahme genau zu prüfen.

Dry Needling

Physiotherapeut:innen arbeiten mit nicht-invasiven therapeutischen Massnahmen. Die einzige Ausnahme bildet das Dry Needling. Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?

Unterstützung bei Streitfällen

Patientenunterstützung

Bei einem Streit zwischen Krankenkasse und Versicherten können Physiotherapeut:innen ihre Patient:innen unterstützen. Ein Hinweis auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Klärung kann sehr hilfreich sein.

Paritätische Vertrauenskommission (PVK)

Auch Krankenkassen und Physiotherapeut:innen können sich einmal uneinig sein. Bei der Schlichtung bei Problemen zwischen Physiotherapeut:innen und Krankenkassen der santésuisse unterstützt die paritätische Vertrauenskommission (PVK) tarifsuisse-Physioswiss.

Weitere Aspekte

Gruppentherapie (7330)

Eine Gruppentherapie kann auf Patient:innen einen sehr motivierenden Effekt haben. Besonders Menschen mit langwierigen Beschwerden profitieren vom Austausch mit anderen Betroffenen.

Langzeitbehandlung im KVG

Wenn eine Physiotherapie mehr als 36 Sitzungen umfasst, spricht man von einer Langzeitbehandlung. Dafür sind eine Langzeitverordnung und eine Kostengutsprache des Krankenversicherers erforderlich.

Auskünfte, Berichte und Gutachten

Physiotherapeut:innen werden in den unterschiedlichsten Situationen um ihre professionelle Meinung gefragt. Wann sind sie auskunftspflichtig und werden sie dafür bezahlt?

Zusammenfassung

Die Kostenübernahme für Lymphdrainage und andere physiotherapeutische Behandlungen durch die Krankenkasse in der Schweiz ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, die verschiedenen Aspekte der Verordnung, Abrechnung und Tarife zu kennen, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt übernommen werden. Bei Fragen oder Streitfällen sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse oder einen Experten wenden.

Thema Details
Verordnung Ärztliche Verordnung erforderlich
Kostenübernahme Grundversicherung, Zusatzversicherung
Massage EFA Oft nur Kostenübernahme bei Medizinischen Masseuren mit EFA
Streitfälle Unterstützung durch Physiotherapeuten und PVK

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