Heilpraxis für Massage und Körpertherapie Ausbildung

Suchen Sie Ihre persönliche Behandlungsform? Homöopathie und Körpertherapie sind Behandlungsformen für chronische und akute Leiden. Angestrebt wird eine sanfte und dauerhafte Heilung oder eine Verbesserung der Gesundheit auf dem kürzesten und zuverlässigsten Wege.

Ob bei Stress, Verspannungen, Schlaflosigkeit, Rückenbeschwerden, Gefühlsschwankungen oder zur Stärkung der Konstitution: Sie als Mensch stehen immer im Zentrum meiner Behandlungen. Gerne suche ich mit Ihnen nach der richtigen Therapieform.

Meine Leistungen sind von den komplementär medizinischen Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Klären Sie eine Kostenübernahme vor der ersten Konsultation bei ihrer Versicherung ab.

In der klassischen Homöopathie wird der Mensch ganzheitlich behandelt. Das heisst, Körper, Geist und Seele werden miteinbezogen. Darum gibt es keine Globuli gegen Migräne, Schwindel, Rückenschmerzen, Rheuma, Schlafstörungen, Heuschnupfen usw.

Die Arznei muss auf den Menschen passen wie ein Schlüssel ins Schloss. Wird diese Arznei gefunden, wird die Lebenskraft Körper, Geist und Seele in Einklang bringen und der Mensch kann gesunden.

Mögliche Veränderungsformen während den Behandlungen

Vermehrte Ausscheidungen und Schweiss kommen vor. Auch verstärkte Emotionen und erhöhtes Schlafbedürfnis sind möglich. Zu einem früheren Zeitpunkt unterdrückte Krankheiten können nochmals kurz auftauchen, meistens in abgeschwächter Form und nur einige Stunden oder wenige Tage.

Nach der Einnahme des Similimum, dem passenden homöopathischen Mittel, sind Reaktionen wie oben erwähnt gut erträglich und von kurzer Dauer.

«Die berühmt-berüchtigte Erstverschlimmerung heisst nicht, dass man leidend, und gequält durch allerlei Übel darniederliegt» (Zitat Hahnemann), sondern dass man sich fitter fühlt, das allgemeine Wohlbefinden steigt und die Schlafqualität sich verbessert.

Starke Reaktionen und Verschlimmerungen, welche länger anhalten als wenige Tage, können wichtige Symptome und Hinweise des Körpers sein, um das Similimum zu finden. Bei länger anhaltenden Mittelverschlimmerungen ist es wichtig, dass Sie sich bei mir melden, damit ich beurteilen kann, ob die Reaktionen zur Heilwirkung gehören, oder ob sie auf ein passenderes Heilmittel hinweisen.

Symptome als Schlüssel zum Finden des Passenden Heilmittels

Ohne Symptome lässt sich das passende Mittel nicht finden. Dessen muss man sich bewusst sein. Sie sind ein Hinweis unseres Körpers, unser Augenmerk darauf zu richten, dass etwas verändert werden muss - im Leben, an unseren Verhaltensweisen, wo auch immer.

Das Heilmittel, welches ich durch die beschriebenen Symptome finden kann, hilft dies umzusetzen, Verhaltensmuster zu verändern und neue Wege zu gehen. Auch aufgestaute Wut und Zorn können starke Reaktionen und Schmerzen verursachen.

Wo bereits viele Therapien und Unterdrückungen stattgefunden haben, zeigt sich möglicherweise das benötigte Arzneimittelbild nicht sofort, sondern es muss sich, mittels mehrerer Sitzungen und Gesprächen, welche immer tiefer gehen, herauskristallisieren.

Auch hier können Reaktionen und Symptome, welche sich während der Therapie zeigen, den Schlüssel liefern. Nach der Follow-Up-Sitzung werden weitere Sitzungen vereinbart, damit der Genesungsverlauf und Wirkung der Mittel nachhaltig geprüft werden können.

So ist es möglich zu beurteilen, ob der Patient auf das Mittel angesprochen hat und ob die Heilung in die korrekte Richtung läuft.

Der Körper befindet sich im ständigen Wandel. Gesundheit ist kein statischer Zustand, sondern ein ständiger Prozess der Veränderung und Anpassung. Für diese Anpassung braucht jede Zelle des Körpers und der Mensch als gesamtes Individuum genügend Energie. Wenn genug Energie vorhanden ist, wird unsere Gesundheit gestärkt.

Ich sehe den Menschen als individuelles, lebendiges System und erstelle nach dem Konzept der Humoralmedizin, eine auf Sie persönlich abgestimmte Behandlung mit dem Ziel, Energie zu tanken und Gesundheit zu stärken.

Aktuelle Kantonale Reglements

Der Beruf Naturheilpraktiker/in mit eidg. Diplom umfasst zurzeit vier unterschiedliche Fachrichtungen:

Daneben gibt es unterschiedliche kantonale Bestimmungen bezüglich der beruflichen Ausübung der alternativen Heilkunde.

Appenzell Ausserrhoden

Die freie Heiltätigkeit geniesst im Kanton Appenzell Ausserrhoden eine lange Tradition. Bereits 1871 beschloss die Landsgemeinde mit grossem Mehr die Annahme eines Gesetzes, welches die freie Heiltätigkeit für jedermann gestattete. Dieser Grundsatz der freien Heiltätigkeit gilt auch heute noch, sofern sich die Interessentin / der Interessent über eine bestandene Prüfung ausweisen kann.

Basel-Land

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN). Weiterhin sind bewilligungspflichtig: Naturheilpraktik; Akupunktur; Osteopathie; Phytotherapie; Physiotherapie bei Tieren sowie andere komplementärmedizinische Methoden, die nicht ausschliesslich der Hebung des Wohlbefindens dienen.

Gesundheitsgesetz

Verordnung über die Berufe im Gesundheitswesen

Basel-Stadt

Der Bewilligungspflicht unterliegen folgende Berufe und Tätigkeiten: Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Akupunktur; Heilpraktik (Allgemeine Naturheilkunde und Phytotherapie); Ayurveda.

Als Nachweise gelten:

Es ist deshalb nicht nötig, dafür eine Berufsausübungsbewilligung bzw. eine Betriebsbewilligung zu beantragen.

Januar 2021

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN).

Keine Bewilligung benötigt, wer unter eigener fachlichen Verantwortung Krankheiten, Verletzungen oder sonstige Störungen der physischen und psychischen Gesundheit von Menschen mit folgenden Methoden behandelt:

Gesuchsformular Berufsausübungsbewilligung als Naturheilpraktiker*in

Verordnung über die Ausübung der Akupunktur und anderer Methoden der Komplementärmedizin vom 16. Dezember 2008

Neuenburg/Neuchâtel

Toleriert Naturheilpraktikertätigkeit ist nicht reglementiert. Die Praxistätigkeit in der Alternativmedizin, Komplementärmedizin und Wellness ist nicht dem Gesundheitsgesetz unterstellt.

Nidwalden

Personen, die komplementärmedizinische Tätigkeiten ausüben, unterliegen der Bewilligungspflicht. Eine Berufsausübungsbewilligung als Naturheilpraktikerin beziehungsweise Naturheilpraktiker HFP erhält, wer das eidgenössische Diplom als Naturheilpraktikerin beziehungsweise Naturheilpraktiker HFP erworben hat.

Gesundheitsgesetz_711.1.pdf

Gesundheitsverordnung_711.11.pdf

Obwalden

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN).

Tätigkeiten, die nicht unter die Bewilligungspflicht gemäss Art. 31 des Gesundheitsgesetztes fallen, unterstehen der Aufsicht des Finanzdepartements, sofern sie:

Personen, die eine bewilligungsfreie Tätigkeit ausüben, sind gegenüber dem Finanzdepartement und der übrigen für den Bereich des Gesundheitswesens zuständigen kantonalen Behörden auskunfts- und meldepflichtig.

Gesundheitsgesetz Obwalden

Meldung von bewilligungsfreien Tätigkeiten

Schaffhausen

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN).

Behandlungen sind bewilligungsfrei, soweit damit keine Krankheitsfeststellung oder Heilbehandlung verbunden sind. Dazu zählen die Naturtherapeut/Innen (in Abgrenzung zu Naturheilpraktiker/Innen).

Bewilligungsfrei sind u.a. folgende Tätigkeiten (Liste nicht abschliessend):

Merkblatt Komplementär- und Alternativmedizin

Schwyz

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN).

Alle nicht den bewilligungspflichtigen Berufen vorbehaltenen Tätigkeiten dürfen im ganzen Kantonsgebiet frei ausgeübt werden.

Gesundheitsgesetz des Kantons Schwyz (GesG)

Gesundheitsverordnung (GesV)

Solothurn

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN).

Sämtliche vor Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetz erteilten Berufsausübungsbewilligungen (BAB) von Naturheilpraktikerinnen bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig (vgl. § 65 Abs. 2 GesG).

Naturheilpraktikerinnen mit anderen als den vier vorerwähnten Tätigkeitsbereichen sowie Tierheilpraktikerinnen benötigen künftig keine Bewilligung mehr.

Personen, die solche bewilligungsfreie Tätigkeiten ausüben, unterstehen aber nach wie vor der Aufsicht des GESA und sind diesem gegenüber auskunfts- und meldepflichtig (§ 10 Abs. 1 und 2 GesG).

Tessin/Ticino

A partire dall’01.09.2018 il naturopata con diploma federale e il terapista complementare con diploma federale fanno parte a tutti gli effetti degli operatori sanitari ai sensi dell’art. 54 lett. b) LSan e non più dei terapisti complementari con attestato cantonale.

Si tratta di una naturale conseguenza dei nuovi diplomi federali promossi dall’Organizzazione del mondo del lavoro terapia complementare con diploma federale (OmL TC) e dall’Organizzazione del mondo del lavoro della medicina alternativa svizzera (OmL MA), approvati dal SEFRI nel 2015.

Revisione LSan - Implicazioni per Terapisti complementari / Naturopati

Thurgau

Die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Naturheilpraktiker oder Naturheilpraktikerin wird im Kanton Thurgau für fünf verschiedene Fachrichtungen erteilt:

Die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Naturheilpraktikerin oder Naturheilpraktiker für den Fachbereich Komplementärtherapie berechtigt zur Ausübung der nachfolgenden Methoden der Komplementärtherapie, vorausgesetzt die Bewilligungsnehmerin oder der Bewilligungsnehmer hat die Ausbildung zur Ausübung einer der nachfolgenden Methoden erfolgreich abgeschlossen:

Ayurveda Therapie, Craniosacral Therapie, Eutonie, Shiatsu, Yoga Therapie, Atemtherapie, Akupressur Therapie, APM-Therapie (Akupunktmassage-Therapie), Alexander Technik, Heileurythmie, Polarity, Rebalancing, Strukturelle Integration, Feldenkrais Therapie, Reflexzonentherapie, Bewegungs- und Körpertherapie, Biodynamik, Kinesiologie, Faszientherapie.

Erweist sich eine bewilligungsfreie Heiltätigkeit als gesundheitsgefährdend, kann das zuständige Departement dem Verursacher oder der Verursacherin die Ausübung verbieten.

Personen mit einem Zertifikat OdA AM, bzw. einem Branchenzertifikat OdA KT erhalten im Kanton Thurgau eine auf fünf Jahre befristete Berufsausübungsbewilligung für eine supervidierte Tätigkeit.

Gesetz über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz, GG)

Verordnung des Regierungsrates über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens vom 25. 61, 65, 67, 74ff., 3 Abs. 4 und 98)

Verordnung über die Ausübung und Beaufsichtigung der Gesundheitsberufe

Zug

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN).

Personen, die bewilligungsfreie Tätigkeiten anbieten wie z. B. Akupressur, Bioresonanz, Fussreflexzonenmassage, Kinesiologie, klassische Massage, Moxibustion, Polarity, Shiatsu (nicht abschliessende Aufzählung), benötigen zur Berufsausübung keine Bewilligung, unterstehen jedoch der Aufsicht des Amtes für Gesundheit, Medizinische Abteilung.

Vor Aufnahme der Tätigkeit im Gesundheitsbereich ist eine Anmeldung erforderlich.

Anmeldungsformular

Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (BGS 821.1)

Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (BGS 821.11)

Zürich

Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker/innen mit eidgenössischem Diplom in Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) oder in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde (TEN) sowie als Komplementär-Therapeutin oder -therapeut mit eidgenössischem Diplom in Akupressur-Therapie, Akupunktmassage-Therapie (APM-Therapie), Alexander-Technik, Atemtherapie, Ayurveda-Therapie, Bewegungs- und Körpertherapie, Biodynamik, Craniosacral-Therapie, Eutonie, Feldenkrais, Fasciathérapie, Heileurythmie, Kinesiologie, Polarity, Rebalancing, Reflexzonentherapie, Shiatsu, Strukturelle Integration und Yoga-Therapie.

Weiterhin sind invasive Verfahren wie Injektionen, Blutentnahmen oder Akupunktur bewilligungspflichtig.

Im Bereich der nichtärztlichen Alternativ- und Komplementärmedizin ist im Kanton Zürich eine selbstständige Berufsausübung (im Sinne von fachlich eigenverantwortlicher Tätigkeit) grundsätzlich erlaubt, ohne dass Sie dafür eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion benötigen. Es besteht auch keine Meldepflicht. Allerdings dürfen Sie bei dieser Berufsausübung keine bewilligungspflichtigen Tätigkeiten ausüben.

Gesundheitsgesetz (GesG)

Verordnung über die nichtuniversitären Medizinalberufe (nuMedBV)

Per 1.

Alle Gesuchsformulare inkl. Per 1. Januar 2022 sind ebenfalls die neuen Zulassungsregelungen für Ärztinnen und Ärzte in Kraft getreten. Sie haben mind.

Zusätzlich sind die Kantone verpflichtet, bis spätestens 1.

Ärztinnen und Ärzte, die unselbständig und auf Rechnung einer ambulanten ärztlichen Einrichtung tätig sein möchten, benötigen eine Bestätigung über das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen («Bestätigung»). Die Bestätigung wird ab 1.

Die Aufnahme, Verlegung und Einstellung der fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit sind der Dienststelle Gesundheit und Sport umgehend zu melden. Verstösse gegen die Mitteilungspflicht können mit Busse geahndet werden (§ 7 Abs. 1 Verordnung über die universitären Medizinalberufe [MbV; SRL Nr. 805] i.V.m.

Achtung: Falls Sie über eine Bestätigung verfügen, benötigen Sie bei einem Wechsel des Tätigkeitsortes eine neue Bestätigung. Diese wird Ihnen aufgrund Ihrer Meldung der Verlegung des Tätigkeitsortes kostenlos ausgestellt, sofern Ihr Fachgebiet nicht mit einer Höchstzahl beschränkt ist bzw.

Ärztinnen und Ärzten, welche die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, kann weder eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP erteilt noch eine Bestätigung ausgestellt werden.

Krankenkassen anerkannt

Bei entsprechender Zusatzversicherung wird ihre Krankenkasse einen Anteil der Kosten übernehmen.

Heilpraktiker Ausbildung – das musst du wissen

ZSR-Nummer L379560

EGK Therapeuten Nr. 40248

Naturheilkundliche Praktiken NHP Nr.131

Naturheilpraktikerin mit eidgenössischem Diplom in Traditioneller Europäischer Naturheilkunde TEN Nr.

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